Duellkodex

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Der Duellcodex des Königreiches des Sommers

(Zuerst erprobt in Spiel 9.)

I. Kriegersleut können einander nach Belieben zum Duelle fordern. Anwenderinnen der magischen Künste sind jedoch von Duellen ausgeschlossen.

II. Eine Geforderte darf ein Duell nur dann ablehnen, wenn die Herausfordererin mehr Ruhm, gemessen in Ruhmpunkten, besitzt als die Geforderte. Ist der Ruhm gleich oder ist gar die Geforderte ruhmreicher, so muß die Forderung angenommen werden.

III. Die Geforderte wählt, ob das Duell bis zum Ersten Blut, bis zur Aufgabe oder bis zum Tod geführt wird.

  • Ein Duell bis zum Ersten Blut endet mit dem ersten Treffer. Führt dieser Treffer bereits zur Bewußtlosigkeit, so darf kein Todesstoß gegeben werden!
  • Ein Duell bis zur Aufgabe endet, wenn eine der Kämpferinnen ihre Niederlage erklärt oder das Bewußtsein verliert. Es darf kein Todesstoß gegeben werden!
  • Ein Duell bis zum Tod endet mit der Bewußtlosigkeit einer der beiden Kämpferinnen. Die Siegerin darf den Todesstoß geben, kann die Besiegte jedoch auch verschonen.

IV. Die Duellbewaffnung ist ein einzelnes Schwert. Es sind keine anderen Waffen, insbesondere keine Zweitwaffe in der Schildhand, erlaubt. Ebenso ist jegliche Art von Panzerung oder Schilden vor dem Duelle abzulegen. Magische Unterstützung ist gleichfalls strengstens verboten. Allein erworbene Sonderfähigkeiten dürfen im Duell eingesetzt werden.

V. Nach dem Duell muß die Verliererin der Gewinnerin einen ihrer Ruhmpunkte abtreten. Hat die Verliererin keinerlei Ruhm, so gewinnt die Siegerin durch dieses Duell auch keinen Ruhm hinzu.

VI. Obschon in weiblichen Formen geschrieben, gilt dieser Codex auch für Mannsvolk.